Hinweis geben


Bitte geben Sie den Firmennamen idealerweise so ein, wie er auch im Handelsregister oder ähnlichen Dokumenten eingetragen ist. Dadurch können wir eindeutig feststellen, welches Unternehmen betroffen ist. Falls wir keine vertragliche Beziehung mit dem von Ihnen genannten Unternehmen haben, können wir den Hinweis leider nicht bearbeiten.



(kann leer bleiben, wenn Sie den Hinweis anonym geben möchten)



(kann leer bleiben, wenn Sie den Hinweis anonym geben möchten)

Um Sie gemäß dem HinSchG über den Fortschritt der Bearbeitung des Hinweises auf dem Laufenden zu halten, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Sollten Sie diese nicht angeben, können wir Ihnen keine Bestätigung per E-Mail zusenden. Wenn Sie hingegen eine Kommunikation per Post bevorzugen, geben Sie bitte Ihre Anschrift innerhalb des Hinweisfeldes an und lassen Sie die E-Mail-Felder leer.



(kann leer bleiben, wenn Sie den Hinweis anonym gegeben möchten. Die doppelte Eingabe stellt sicher, dass sich kein Tippfehler bei der E-Mail-Adresse einschleicht.)



Bitte schildern Sie uns präzise, was geschehen ist, einschließlich des Ortes und des Zeitpunkts des Vorfalls. Falls Sie der Ansicht sind, dass ein Gesetz verletzt wurde, nennen Sie uns bitte auch das entsprechende Gesetz. Sollten Sie anonym bleiben wollen, achten Sie bitte darauf, keine persönlichen Informationen preiszugeben. Vermeiden Sie in diesem Fall auch Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Identität ermöglichen könnten, wie beispielsweise Ihre Beziehung zu den beteiligten Personen.



Bitte beachten Sie jedoch, dass mitgesendete Dateien Hinweise über den Autor enthalten könnten (z.B. in Metadaten). Bitte laden Sie max. 5 Dateien, jeweils max. 4MB, im Format PDF, JPG oder PNG hoch.


Es wurden bisher nichts hochgeladen. Klicken Sie auf "Dokument hinzufügen", um Dokumente hochzuladen.



Bitte erläutern Sie, wie Ihr beruflicher Tätigkeitsbereich mit dem Verstoß, den Sie melden möchten, verbunden ist. Der Verstoß sollte entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber oder an einer anderen für Ihren Beruf relevanten Stelle aufgetreten sein.


Die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten und Hinweise dienen ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Ihres Hinweises gemäß den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Es gilt unsere Datenschutzerklärung




Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen, da es sich um Pflichtfelder handelt.